FAQ / Glossar
Wann, an wen und in welcher Höhe ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu leisten?
Antwort: Die Antwort hängt von der Vertragsart ab. Beim Leasing wird die MwSt. monatlich von der Leasinggesellschaft eingezogen. Die Höhe berechnet sich dabei mit 19 Prozent auf die Nettorate. Beim Darlehn ist die Mehrwertsteuer vor oder bei Abholung der Objekte an Krone zu leisten. Die Höhe beträgt 19 Prozent vom Nettokaufpreis. Ebenfalls vor oder bei Abholung ist die MwSt. beim Mietkauf an Krone zu zahlen. Die Höhe berechnet sich mit 19 Prozent auf die kumulierten Mietkaufraten. Diese Summe ist auch auf der ersten Seite des Mietkaufvertrages ausgewiesen.
Ab wann werden die Raten beim Leasing/Mietkauf/Kredit fällig?
Antwort: Beim Leasing und beim Mietkauf wird die erste Rate in dem Monat fällig, in dem die Abnahme des Objektes erfolgt. Die Folgeraten werden dann immer zum Monatsanfang fällig. Beim Darlehn wird die erste Rate im Regelfall 30 Tage nach Auszahlung der Kreditvaluta fällig.
Wie erhalte ich beim Mietkauf meine Mehrwertsteuererstattung?
Antwort: Nachdem Sie das Objekt übernommen haben und die Abnahmebestätigung an die Finanzierungsgesellschaft geschickt haben, bekommen Sie von der Finanzierungsgesellschaft eine Mehrwertsteuerrechnung. Diese wird von Ihnen wie gewohnt eingereicht.
Welche Vorteile hat es für den Kunden, wenn er sein Fahrzeug bei KRONE FINANCE finanziert oder least?
Die Kunden der KRONE FINANCE profitieren von Angeboten, die präzise auf das persönliche Budget zugeschnitten werden. Darüber hinaus kommen Fahrzeug und Finanzierung aus einer Hand: Das Know-how und die Beratung stimmen. Und man spart Zeit und Wege! Die günstigen Konditionen tragen ebenfalls dazu bei, dass man mit KRONE FINANCE richtig gut beraten ist.
Leasing oder Finanzierung – wo ist der grundlegende Unterschied?
Wer finanziert, entscheidet sich für Eigentum am Fahrzeug. Nach Ende der Vertragslaufzeit gehört das Fahrzeug dem Kunden. KRONE FINANCE bietet unterschiedliche Vertragsformen an, die es erlauben, die für den Kunden beste Finanzierungsform zu wählen: Anzahlung, Vertragslaufzeit, die Höhe der Monatsrate sowie einer evtl. Schluss- oder Zielrate können individuell definiert werden. Wer least, zahlt während der Laufzeit lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs! Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer problemlos auf ein neues Fahrzeug umsteigen.
Warum erfolgt eine Bonitätsprüfung?
Bonitätsprüfungen sind bankenüblich und gehören zur Standardabfrage. Mit der Bonitätsprüfung kommen KRONE FINANCE auch seiner Fürsorgepflicht nach, den Kunden vor Überschuldung zu schützen.
Ist der Kunde nicht grundsätzlich besser beraten, wenn er bei seiner Hausbank einen Kredit aufnimmt und dann als Barzahler auftritt?
Nein! Zum einen bieten KRONE FINANCE günstige Konditionen, zum anderen hat der Kunde durch Leasing oder auch Schlussratenfinanzierungen die Möglichkeit, nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Fahrzeug an KRONE zurückzugeben. Diese Möglichkeit bietet dem Kunden keine Hausbank. Wichtig ist auch, dass die Kreditlinie bei der Hausbank nicht belastet wird und so weiterhin für kurzfristige und unvorhergesehene Bedarfe zur Verfügung steht!
Bietet KRONE FINANCE eine GAP-Versicherung und was ist das eigentlich?
Ja! Am Tag der Anmeldung verlieren Fahrzeuge bereits an Wert. Sollte nun - den schlimmsten Fall angenommen - Ihr nagelneues Objekt gestohlen werden oder einen Totalschaden erleiden, kommt es oft zu einer Unterdeckung. Denn Ihre Kaskoversicherung deckt nur den Wiederbeschaffungswert, also das was Ihr Fahrzeug zum gegebenen Zeitpunkt auf dem Markt tatsächlich wert ist. Insbesondere der schnelle Wertverlust in den ersten Monaten wird durch die bezahlten Leasingraten aber nicht ausgeglichen und bleibt für Sie offen. Diese Differenz deckt die GAP-Versicherung.